Alkohol
Ihre Führerscheinbehörde wird eine MPU anordnen, wenn Sie aufgrund einer Alkoholfahrt mit einem hohen Promillewert Ihren Führerschein verloren haben. Sind Sie mehrfach - auch mit einem vergleichsweise geringeren Promillewert – im Verkehr auffällig geworden, rechtfertigt auch dies eine MPU. Häufig unterschätzt wird eine Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad. Unter Umständen kann es sein, dass Sie Ihren Führerschein noch besitzen, Sie aber damit rechnen müssen, die Fahrerlaubnis zu verlieren.
Jetzt sollten Sie einen kompetenten und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite haben, der Ihre Sorgen und Ängste versteht. Es müssen Fragen geklärt werden, ob ein konsequenter Alkoholverzicht notwendig oder ein kontrollierter Umgang mit Alkohol möglich ist. Sind medizinische Nachweise zu erbringen, muss eine verkehrspsychologische Vorbereitung sein? Welche Fristen sind zu beachten oder ist der Besuch einer Selbsthilfegruppe erforderlich?
Hierzu können Sie telefonisch oder über E-Mail einen Termin vereinbaren und wir können diese und andere Fragen in einem ersten Gespräch klären. Sie entscheiden danach, wie Sie weiter vorgehen möchten. Dabei unterstütze ich Sie gern.
Drogen
Wenn bei Ihnen der Konsum von Drogen belegt ist – meist im Rahmen einer Kontrolle über eine Blutuntersuchung- wird die Führerscheinstelle Ihren Fall sorgfältig prüfen und danach entscheiden, ob Sie eine MPU benötigen oder nicht.
Hier kann es sein, dass Ihre zuständige Führerscheinbehörde Sie bereits davon informiert, dass Sie Ihren Verzicht auf Drogen für einen bestimmten Zeitraum nachweisen müssen. Ist dies nicht der Fall, muss anhand Ihrer persönlichen Situation geklärt werden, welchen Verzicht auf welche illegalen Drogen und/oder Alkohol Sie in welcher Form nachweisen müssen. Die Entscheidung darüber ist zudem von der Art der Drogen, die Sie konsumiert haben abhängig.
Sind Sie mit Cannabis(Haschisch/Marihuana) auffällig geworden und der nachgewiesene reine THC-Wert lag bei mindestens 1ng/ml und der Carbonsäurewert (THC-COOH) bei mindestens 10 ng/ml oder wenn sonstige Erschwernisse - wie etwa der Konsum von Alkohol – hinzukommen bzw. wenn Sie wiederholt mit Cannabis im Straßenverkehr aufgefallen sind, müssen Sie damit rechnen, dass entweder zunächst ein Facharztgutachten eingeholt wird und die Führerscheinstelle dann entscheidet, ob sie zusätzlich eine MPU anordnet. Oder diese Anordnung erfolgt sofort.
Alle anderen nachgewiesenen Drogen, ob stimulierende Drogen (XTC, Amphetamine, Kokain), betäubende Drogen (Heroin, Opiate) oder halluzinogene Drogen (LSD, Pilze [mit den Wirkstoffen Psilocybin/Psilocin] usw.) werden als „hoch suchtpotent“ eingestuft und führen zur Anordnung einer MPU. Fragen ob der Besuch einer Suchtberatung notwendig ist und wie die Vorbereitung aussehen sollte, um ein positives MPU-Ergebnis zu erzielen und welche Fristen zu beachten sind, werden wir klären.
Punkte
Trotz Ermahnung und Verwarnung durch ihre Führerscheinbehörde und Ihrem Vorsatz besser aufzupassen, hat Ihnen Ihre Führerscheinbehörde mit dem Erreichen von 8 Punkten mitgeteilt, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Die Ihnen zur Last gelegten Verstöße können von Geschwindigkeitsüberschreitungen, über das verbotswidrige Telefonieren, das Unterschreiten des Mindestabstandes bis hin zu technischen Veränderungen und/oder Mängeln am Fahrzeug reichen. Straftaten wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung oder Unfallflucht sind hier ebenfalls relevant.
In einem ersten Gespräch können wir gemeinsam klären, ob Ihre Verstöße fahrlässig oder vorsätzlich erfolgten, in welchem zeitlichen Abstand sie auftraten und ob es sich um vergleichsweise geringfügige oder erhebliche Vergehen handelt. Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um im Gutachten ein positives Ergebnis zu erreichen? Welches Verständnis für Ihre besondere Lage als Autofahrer wird Ihnen der Gutachter entgegenbringen? Was rechtfertigt Ihre Fahrweise gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern? Spielen Ihre Kilometerleistung, Ihr Zeit-und Termindruck eine Rolle? Werden Ihre Argumente akzeptiert oder wirft Ihnen der Gutachter fehlende Übernahme von Verantwortung für Ihr Fehlverhalten vor?
Sollten Sie bereits eine oder mehrere negative Begutachtungen absolviert haben, so bewahren Sie diese unbedingt auf und werfen sie in Ihrem ersten Ärger über das Ergebnis nicht in den Papierkorb. Oft finden sich neben konkreten Empfehlungen des Gutachters als Voraussetzung für ein positives Ergebnis, wichtige Anknüpfungspunkte für unsere gemeinsame Arbeit.
Straftaten
Eine MPU kann immer dann angeordnet werden, wenn entweder mehrere geringfügige Verstöße (wie im Punktefall) oder wenige schwerwiegendere Verstöße vorliegen oder wenn gravierende Straftaten mit Vorsatz bzw. mit erkennbarem Aggressionspotential aktenkundig sind. Hier geht die Behörde davon aus, dass Sie nicht bereits sind, sich an geltendes Recht zu halten und dabei Ihre Interessen über die der Allgemeinheit stellen oder dass Sie dazu neigen, in provokativen Situationen, die Sie selbst nicht hervorgerufen haben müssen, die Kontrolle zu verlieren und unangemessen reagieren.
Aufgrund der Ihnen zur Last gelegten Taten, erläutere ich Ihnen die Voraussetzungen für ein positives Gutachtenergebnis. Gemeinsam klären wir die Hintergründe und Motive für Ihr Verhalten. Wir erörtern die Rahmenbedingungen, die zu den Taten führten und erarbeiten Alternativen, die Ihnen einen zuverlässigen und regelkonformen Umgang innerhalb der Gesellschaft zukünftig gewährleisten.
Unabhängig von der Fragestellung der Führerscheinbehörde bzw. was der Gutachter von Ihnen erwartet, ist mir wichtig, dass Sie die Erfahrungen und Erkenntnisse, die Sie bei mir gemacht haben, auf Ihr Verhalten insgesamt anwenden lernen und nicht nur wichtig ist, dass Sie Ihren Führerschein zurückbekommen, sondern ihn vor allem nicht wieder verlieren.
Ziel unserer gemeinsamen Arbeit
Sie können dem Gutachter deutlich machen, dass Sie die richtigen Einstellungen gewonnen und an Ihrer Persönlichkeit gearbeitet haben. Sie sind in der Lage zu verdeutlichen, dass Sie sich als Mensch so verändert haben, dass Ihr Selbstverständnis den Erwartungen der Gesellschaft entspricht und Ihr Verhalten dem Gemeinwohl nicht entgegensteht.
Es geht nicht darum, dass Sie keine eigene Meinung zu den Dingen des Lebens haben dürfen. Es geht ausschließlich darum, dass Sie Ihre Ansichten und Ihr Verhalten mit dem Gesetz in Einklang bringen.
Eine gewissenhafte und ehrliche Aufarbeitung Ihrer Auffälligkeiten, eine konkrete und nachvollziehbare dargestellte Veränderung und ein selbstkritisches Bewusstsein über mögliche Rückfallgefahren und deren Vermeidung ist Kern aller gutachterlichen Fragestellungen.
Es ist Ihre Chance zu einer stabilen Veränderung insgesamt, die Sie nicht ungenutzt lassen sollten.
Die Praxis ist zu Fuß innerhalb von 5 Minuten vom Freiburger Hauptbahnhof zu erreichen.
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